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§ 11 Tierschutzgesetz
Buchtip
§ 11 Tierschutzgesetz

Wer gewerblich Frettchen züchtet, oder allgemein Tiere für andere gegen Entgelt betreut,
benötigt hierzu eine amtliche Genehmigung.
Gewerblich i.S.d. Tierschutzgesetzes bedeutet nicht "hauptberuflich", sondern mit der Ausrichtung einen Gewinn zu erzielen. Somit betrifft dieses Gesetz jeden, der seine Welpen verkaufen möchte,
oder eine kostenpflichtige Urlaubsbetreuung anbietet.

Wir besitzen
selbstverständlich eine solche Genehmigung gem. § 11 Tierschutzgesetz.

D.h., unsere kleine Hobbyzucht und das Frettchenhotel sind amtstierärztlich
konntrolliert und behördlich genehmigt.


Diese Genehmigung erstreckt sich auf

unsere Zucht
unser Frettchenhotel
den Status einer tierheimähnlichen Einrichtung.

Wir dürfen also auch Abgabetiere aufnehmen und vermitteln ...




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